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28. August 2021

Elterliche Sorge: Was geschieht, wenn sich Eltern über die Impfung ihres Kindes nicht einigen können?

Eltern mit elterlicher Sorge haben das Recht und die Pflicht, die für das Wohl des minderjährigen Kindes wichtigen Entscheidungen zu treffen. Haben beide Eltern die elterliche Sorge, was heutzutage der Regelfall ist, müssen sie solche Entscheide gemeinsam treffen.


Die Frage, ob ein Kind geimpft werden soll oder nicht, gehört zu den Entscheidungen, die die sorgeberechtigten Eltern zu treffen haben. Wenn beide Eltern jedoch unterschiedliche Ansichten darüber haben und sich nicht einigen können, entsteht eine Pattsituation. Keiner der Eltern hat von Gesetzes wegen den Stichentscheid. Es stellt sich dann die Frage, wer an ihrer Stelle entscheidet.

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22. August 2021

Wenn Eheleute sich trennen: Das Eheschutzverfahren

Neben der persönlichen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten stellen sich bei der Trennung in der Regel auch Fragen, die einen rechtlichen Hintergrund haben:



  • Übernimmt ein Elternteil die alleinige Obhut für die Kinder oder üben die Eltern die Obhut alternierend aus?

  • Wie wird die Betreuung der Kinder zeitlich aufgeteilt?

  • Wer darf in der bisher gemeinsamen ehelichen Wohnung bleiben?

  • Benötigt ein Ehegatte vom anderen für die Zeit der Trennung finanzielle Unterstützung für sich und/oder die Kinder (Unterhaltsbeiträge)?


Diese Fragen müssen nicht notwendigerweise von einem Gericht geregelt werden. Die Eheleute können sich darüber auch aussergerichtlich einigen. Der Nachteil ist, dass solche Abmachungen nur beschränkt verbindlich sind. Entschliesst sich ein Ehegatte, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um das Getrenntleben zu regeln, werden die Verhältnisse ab diesem Zeitpunkt neu geregelt.


Zuständig für die Regelung des Getrenntlebens ist das Eheschutzgericht am Wohnsitz eines Ehegatten. Hat einer der Ehegatten den gemeinsamen ehelichen Haushalt schon verlassen und eine eigene Wohnung bezogen, kann es somit u.U. zwei verschiedene zuständige Gerichte geben.


Neben den oben erwähnten Themen kkönnen in einem Eheschutzverfahren auch folgende Punkte geregelt werden:



  • Anordnung der Gütertrennung, sofern die Eheleute unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der Gütergemeinschaft leben. Die endgültige güterrechtliche Auseinandersetzung, d. h. die Verteilung der ehelichen Vermögenswerte und die Festlegung ev. güterrechtlicher Entschädigungszahlungen wird jedoch erst in der Scheidung geregelt.

  • Fürchtet ein Ehegatte, dass der andere über gemeinsame Vermögenswerte eigenmächtig verfügt, sie «verschwinden» lässt oder gemeinsame finanzielle Mittel verschleudert, kann beim Eheschutzgericht ein Verfügungsverbot über diese Vermögenswerte verlangt werden (z.B. eine Kontosperre).

  • Muss angenommen werden, dass derjenige Ehegatte, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird, diese in Zukunft nicht bezahlen wird, kann vom Eheschutzgericht eine so genannte Anweisung an den Arbeitgeber verlangt werden, mit der Wirkung, dass der Arbeitgeber die Unterhaltsbeiträge monatlich vom Lohn des Unterhaltsverpflichteten abzieht und direkt an anderen Ehegatten für sich und/oder die Kinder überweist.

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19. Juli 2021

Welche Arten von familienrechtlichem Unterhalt gibt es?

Der Unterhalt deckt grundlegende, existentielle Bedürfnisse des Menschen ab. Man spricht auch von seinem Bedarf. Es geht zunächst um elementare körperliche Bedürfnisse wie Kleidung, Essen, Wohnung, Gesundheit, Körperpflege usw., aber auch um psychisch-geistige oder kulturelle Bedürfnisse, Aus- und Weiterbildung, Unterhaltung sowie sportliche Aktivitäten und Ferien. Eine Unterhaltspflicht kann nur innerhalb der Familie bestehen. Innerhalb eines Konkubinats z.B. haben die Lebenspartner von Gesetzes wegen keine gegenseitigen Unterhaltspflichten. 

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13. Juli 2021

Unterhaltsberechnung: Die zweistufige Methode

Wie bereits in einem früheren Beitrag ausgeführt (vgl. Infoseite vom 14. März 2021), erklärte das Bundesgericht kürzlich die so genannte "zweistufige Methode mit Überschussverteilung" oder auch "zweistufig-konkrete Methode" zur Standard-Methode für die Berechnung des familienrechtlichen Unterhalts. Mit dieser Methode ist nun grundsätzlich der Barunterhalt für Kinder und der Unterhalt für den Ehegatten zu berechnen. Eine abweichende Unterhaltsmethode kann nur in besonderen Fällen angewendet werden. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Unterhalt vor dem Hintergrund ausserordentlich guter finanzieller Verhältnisse der unterhaltsverpflichten Person bzw. der Familie zu bemessen ist. 


Wie funktioniert nun diese "zweistufige Methode"? 

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05. Juli 2021

Darf mein Ex-Partner ohne meine Zustimmung mit den Kindern ins Ausland in die Ferien?

Wenn Eltern nicht zusammenleben, werden die Betreuungszeiten der Kinder, inkl. Ferien- und Feiertage, in der Regel in einer Elternvereinbarung (bei unverheirateten Eltern), einer aussergerichtlichen Getrenntlebensvereinbarung, einem Eheschutz- oder Scheidungsurteil verbindlich festgelegt. Es kann aber auch nur eine mündliche Abmachung oder ein bisher stillschweigend gelebter Betreuungsrhythmus vorliegen.

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