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05. Mai 2020

Scheidungshäufigkeit in der Schweiz

Die Scheidungsrate betrug in der Schweiz ab 2005 zum Teil 50% und mehr. Mittlerweile hat sich die Scheidungsrate reduziert und zwar auf rund 40%, d.h. zwei von fünf Ehen werden geschieden.

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13. April 2020

Wann, wo und wie kann ich die Scheidung einreichen?

Um geschieden zu werden, bleibt einem der Gang zum Gericht nicht erspart. Es gibt in der Schweiz keine aussergerichtliche Scheidung.

Leben die Ehegatten bereits zwei Jahre getrennt, kann jeder Ehegatte ohne Einverständnis des anderen die Scheidung einreichen, vorher in aller Regel nicht. Man spricht dann von einer Scheidung auf Klage. Sind sich die Eheleute über die Scheidung einig, kann sie jederzeit eingereicht werden, selbst dann, wenn man noch zusammenlebt. Man spricht dann von einer Scheidung auf gemeinsames Begehren.

Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz eines der beiden Ehegatten. Haben die Eheleute zwei verschiedene Wohnsitze, kann man zwischen zwei Gerichten wählen. Immer handelt es sich um die unterste kantonale Gerichtsinstanz. Je nach Kanton heissen die Gerichte aber anders (klicken Sie auf das Kürzel des jeweiligen Kantons und Sie gelangen zur Webseite der entsprechenden kantonalen Gerichte):

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23. März 2020

Auswirkungen der Corona-Krise auf Scheidungen, Trennungen sowie Verfahren betreffend Kinderbelange

Die derzeitige Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf familienrechtliche Verfahren:
Der Gerichtsbetrieb und auch die Tätigkeit von Kindesschutzbehörden ist eingeschränkt. So hat der Bundesrat z.B. laufende Fristen für den Zeitraum vom 21. März 2020 bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.

Ob Gerichtsverhandlungen durchgeführt werden, wird von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich gehandhabt. Tendenziell werden nur noch dringliche Verhandlungen durchgeführt (Eheschutz, vorsorgliche Massnahmen, Kindesschutzmassnahmen). Ähnliches gilt für Verhandlungen (Anhörungen) bei Kindesschutzbehörden, soweit es nicht um dringliche Massnahmen geht.

Scheidungs-, Unterhaltsklagen und die Regelung von Kinderbelangen (elterliche Sorge, Obhut und Betreuung) können sich deshalb in der aktuellen Situation verzögern.

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28. September 2018

Scheidungsrecht: Bundesgericht hebt "10/16-Regel" auf – Hauptbetreuender Elternteil muss früher eine Erwerbstätigkeit aufnehmen

Die so genannte «10/16»-Regel bedeutet im Zusammenhang mit der Berechnung des Ehegatten-Unterhalts, dass für den hauptbetreuenden Elternteil der Einstieg ins Berufsleben (zu einem teilzeitlichen Erwerbspensum von maximal 50%) erst dann als zumutbar angesehen wird, wenn das jüngste Kind das 10. Altersjahr vollendet hat. Erst bei Vollendung des 16. Altersjahr wird für diesen Elternteil ein volles Erwerbspensum als zumutbar angesehen.

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29. August 2018

Betreuungsunterhalt

Am 1. Januar 2017 trat das revidierte Kindesunterhaltsrecht in Kraft. Gemäss revidiertem Gesetzestext dient der Unterhalt auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes durch Eltern oder Dritte (Art. 285 Abs. 2 ZGB). In diesem Zusammenhang wurde der Begriff des «Betreuungsunterhalts» geprägt. In seinem Urteil vom 17. Mai 2018 (5A_454/2017, zur Publikation vorgesehen) äussert sich das Bundesgericht erstmals eingehend zu diesem Begriff.

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