Das Bundesgericht hat im Rahmen eines Urteils vom 11. November 2020 (5A_311/2019) den so genannten "Methodenpluralismus" bei der Berechnung des Kindesunterhalts (Barunterhalt) verworfen und die Berechnung vereinheitlicht. Ob auch die Berechnung des Ehegattenunterhalts vereinheitlicht wird, ist derzeit noch offen, darf aber vermutet werden.
Der bisher vorherrschende Methodenpluralismus bedeutete, dass das Bundesgericht grundsätzlich verschiedene Methoden bei der Berechnung von Unterhalt durch die kantonalen Gerichte akzeptierte. Dies führte u.a. dazu, dass je nach Kanton in vergleichbaren Verhältnissen unterschiedliche Ergebnisse bei der Unterhaltsberechnung resultieren konnten.
Eine erste Trendwende gab es bei der Einführung der so genannten Lebenshaltungskostenmethode beim Betreuungsunterhalt, die wiederum eine Folge des neuen Kindesrechts bzw. Kindesunterhaltsrechts war.
Die Vereinheitlichungsbemühungen des Bundesgerichts in diesem Bereich sind zu begrüssen. Zu hoffen ist, dass damit weiter Rechtssicherheit geschaffen und zudem die Beratungspraxis der im Familienrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte erleichtert wird.
Manuel Duss, Fachanwalt SAV Familienrecht, Zürich und Präsident VFFA
Link zum Urteil:
Urteil vom 11.11.2019 (5A_311/2019)