Neues Kindesunterhaltsrecht (seit 1. Januar 2017)
Mit der Revision des Kindesunterhalts soll v.a. diese Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren (mit Kindern) beseitigt werden. Dies geschieht durch die EinfĂŒhrung des so genannten Betreuungsunterhalts als neuer Komponente des Kindesunterhalts (neben dem Bar- und dem Naturalunterhalt).Â
GemĂ€ss der Botschaft des Bundesrats umfasst der Betreuungsunterhalt die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit diese aufgrund der Betreuung nicht selber dafĂŒr aufkommen kann. Dadurch soll fĂŒr das Kind die bestmögliche, zivilstandsunabhĂ€ngige Betreuung garantiert werden.
Erst die Gerichtspraxis wird allerdings zeigen, wie dieser Betreuungsunterhalt zu berechnen ist. Der Gesetzgeber hat keine konkrete Methode vorgegeben. Die genauen Auswirkungen auf Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen sind deshalb heute noch nicht absehbar.
Neben dem Betreuungsunterhalt sieht die Revision u.a. auch Neuerungen bei der Vollstreckung von UnterhaltsbeitrĂ€gen vor. Der Bundesrat erhĂ€lt die Kompetenz zur schweizweiten Vereinheitlichung der Vorschriften ĂŒber das Inkasso. Zudem soll es eher möglich werden, Guthaben der beruflichen Vorsorge des Unterhaltspflichtigen fĂŒr die Bezahlung ausstehender UnterhaltsbeitrĂ€ge heranzuziehen. Die Umsetzung dieses Teils der Revision kann sich gemĂ€ss Auskunft des Bundesamtes fĂŒr Justiz noch bis 2020 hinauszögern.Â
Die Revision des Kindesunterhaltsrechts ist v.a. fĂŒr Eltern bedeutsam, die am 1. Januar 2017 oder danach als Parteien in einem familienrechtlichen Verfahren stehen, in dem Kindesunterhalt ein Thema ist. Es geht hier um Verfahren wie Scheidungen, Eheschutzverfahren und selbstĂ€ndige Prozesse um Kindesunterhalt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden aber auch UnterhaltsbeitrĂ€ge fĂŒr Kinder, die vor dem 1. Januar 2017 bereits rechtskrĂ€ftig festgelegt worden sind, neu beurteilt werden können.Â
Im Hinblick auf die KomplexitĂ€t der Materie empfiehlt es sich, sich rechtzeitig kompetent beraten zu lassen.Â
Rechtsanwalt lic. iur. Manuel Duss, Fachanwalt SAV Familienrecht, ZĂŒrich