Tätigkeitsgebiete

Um Sie kompetent beraten zu können, sind fundierte Kenntnisse in den familienrechtlichen Kerngebieten wie dem Scheidungs- und dem Kindsrecht allein nicht immer ausreichend. In der Beratungstätigkeit spielen weitere Rechtsgebiete wie etwa das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, das Sachenrecht, das Vertragsrecht oder auch das Erbrecht eine nicht unerhebliche Rolle. Die Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Familienrecht sind deshalb verpflichtet, jährlich Weiterbildungen zu besuchen.

Eingetragene Partnerschaft
Eingetragene Partnerschaft

Aufhebung von gleichgeschlechtlicher Partnerschaft - ohne viel Aufhebens.

Eingetragene Partnerschaft
Eingetragene Partnerschaft

Aufhebung von gleichgeschlechtlicher Partnerschaft - ohne viel Aufhebens.

Das Recht der eingetragenen Partnerschaft regelt die Verhältnisse von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in ähnlicher Weise wie das Eherecht. Es bestehen allerdings auch Unterschiede.

Kontaktieren Sie Ihre Fachanwaltschaft - wir klären gerne die Details mit Ihnen.

Gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung
Gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung

Immer gut beraten und vertreten - damit sinnvoll gehandelt wird.

Gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung
Gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung

Immer gut beraten und vertreten - damit sinnvoll gehandelt wird.

Sollen familiäre Verhältnisse rechtlich verbindlich geregelt werden, ist oft der Gang zum Gericht oder zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht zu vermeiden. In solchen Fällen sind fundierte Kenntnisse über die Verfahrensabläufe von Vorteil, zum Teil auch unabdingbar. 

In familienrechtlichen Verfahren sind in der Regel die Gerichte oder Behörden am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort einer der Parteien bzw. des Kindes zuständig. Das für Sie zuständige Gericht oder die in Ihrem Fall zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) finden Sie hier

Insbesondere in Trennungs- und Scheidungssituationen ist es aber auch üblich, aussergerichtlich über eine Lösung zu verhandeln. Eine aussergerichtlich erzielte Einigung in familienrechtlichen Verfahren hilft, gerichtliche oder behördliche Verfahren auf ein Minimum zu reduzieren, zum Teil sogar, solche Verfahren ganz zu vermeiden. Dadurch spart man Zeit und Kosten, aber auch die mit solchen Verfahren immer verbundende nervliche Belastung. 

Ihre Fachanwältin oder Ihr Fachanwalt vertritt Sie sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich und berät Sie bei der Wahl des sinnvollsten Vorgehens.

Eherecht
Eherecht

Wir sorgen vor - ehe Sie das Nachsehen haben.

Eherecht
Eherecht

Wir sorgen vor - ehe Sie das Nachsehen haben.

Das Eherecht regelt die vielfältigen persönlichen und finanziellen Rechte und Pflichten der Eheleute untereinander (z.B. Beistandspflicht, Unterhalt und Güterrecht), aber auch gegenüber ihren Kindern (elterliche Sorge und Betreuung, Kindesunterhalt usw.).

Es kann sinnvoll sein, die Vermögensverhältnisse der Eheleute schon vor oder während einer Ehe durch den Abschluss von Eheverträgen zu regeln. Das sorgt für Klarheit, falls Krisensituationen eintreten. 

Lassen Sie sich von einer Spezialistin oder einem Spezialisten in diesen sensiblen Bereichen anleiten und unterstützen.

Kindesrecht
Kindesrecht

Damit die Kinder kein Unrecht trifft.

Kindesrecht
Kindesrecht

Damit die Kinder kein Unrecht trifft.

Das Kindesrecht regelt die rechtlichen Bindungen zwischen Eltern und Kindern (elterliche Sorge, Betreuung, Unterhalt, Kindesvermögen).

Bei Trennung und Scheidung der Eltern steht das Wohl der Kinder an entscheidender Stelle, ihr Schutz muss garantiert sein. Dafür sorgen spezielle gesetzliche Regeln.

Ist das Wohl der Kinder gefährdet, können von den Gerichten oder den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Kindesschutzmassnahmen verfügt werden. Diese reichen von Ermahnungen der Eltern bis zur Anordnung von Beistandschaften oder sogar Fremdplatzierungen.

Ihre Fachanwältin oder Ihr Fachanwalt unterstützt Sie kompetent bei allen rechtlichen Anliegen rund um die Kinderbelange. Ebenfalls vertreten viele unserer Spezialistinnen und Spezialisten Kinder in familienrechtlichen Verfahren.

Getrenntleben (Eheschutz)
Getrenntleben (Eheschutz)

Getrennt leben - Zahlen regeln anstatt heimzahlen.

Getrenntleben (Eheschutz)
Getrenntleben (Eheschutz)

Getrennt leben - Zahlen regeln anstatt heimzahlen.

Wer soll in der ehelichen Wohnung während der Trennung wohnen dürfen, bei wem bleiben die Kinder in dieser Zeit, wie soll das Betreuungsrecht aussehen und insbesondere, wie werden die Unterhaltszahlungen geregelt? Solche Entscheidungen sind oft mit starken Emotionen und Unsicherheiten verbunden. Die professionelle, anwaltliche Beratung über die eigenen Rechte nimmt die Angst, versachlicht das Thema und bringt Klarheit.

Nebst der grundsätzlichen Aufklärung über die rechtliche Situation bei der Trennung unterstützen wir Sie auch bei einer aussergerichtlichen, einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Ehepartner.

Führt dies nicht zu einem Ergebnis, vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren, in dem die Trennungsfolgen geregelt werden (Eheschutzverfahren).

Scheidung
Scheidung

Alles was Recht ist - damit das Scheidungsverfahren zur Formsache wird.

Scheidung
Scheidung

Alles was Recht ist - damit das Scheidungsverfahren zur Formsache wird.

Bei der Scheidung stellen sich viele rechtliche Fragen: Wie wird die elterliche Sorge geregelt, falls Kinder vorhanden sind? Wie werden Betreuungsrecht und Kinderunterhalt geregelt? Muss einer der Ehegatten dem anderen nachehelich Unterhalt bezahlen? Wie wird das eheliche Vermögen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung und wie werden die Guthaben bei den Pensionskassen aufgeteilt?

Wenn sich die Ehegatten aussergerichtlich (mit anwaltlicher Unterstützung oder z.B. in einer Mediation) auf eine umfassende Scheidungsvereinbarung einigen können, ist das Scheidungsverfahren vor Gericht in den meisten Fällen nur eine Formsache.

Gelingt das nicht, entsteht meist ein hoher Aufwand an Zeit und Kosten. Konflikthafte Scheidungen sind ohne anwaltliche Unterstützung kaum zu bewältigen.

Ihre Fachanwaltschaft berät Sie vor dem Gerichtsverfahren umfassend bei der Formulierung einer Scheidungsvereinbarung und vertritt Sie, falls nötig, auch vor Gericht.

Ehetrennung
Ehetrennung

Getrennt ist nicht immer gleich getrennt - klare Regeln für jede Situation.

Ehetrennung
Ehetrennung

Getrennt ist nicht immer gleich getrennt - klare Regeln für jede Situation.

Nicht zu verwechseln mit der Regelung des Getrenntlebens bzw. dem Eheschutzverfahren ist die Ehetrennung oder gerichtliche Trennung.

Anders als im Eheschutzverfahren wird in diesem Verfahren nicht nur über die Unterhaltsbeiträge entschieden, sondern auch die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt. Darin gleicht die Ehetrennung der Scheidung. Die Ehegatten bleiben aber verheiratet und behalten z.B. ihre gegenseitigen erbrechtlichen Ansprüche.

Die Ehetrennung kommt im Rechtsalltag heute eher selten vor. Sie kann aber aus sozialversicherungsrechtlichen Überlegungen (Altersehen) oder aus religiösen Gründen im Einzelfall die angemessene Lösung sein.

Ihre Fachanwältin oder Ihr Fachanwalt zeigt Ihnen die Unterschiede von Scheidung und gerichtlicher Trennung im Detail auf und hilft Ihnen bei der Wahl der für Sie richtigen Lösung.

Konkubinat
Konkubinat

Geregelte Verträge - falls man sich nicht mehr verträgt.

Konkubinat
Konkubinat

Geregelte Verträge - falls man sich nicht mehr verträgt.

Das Konkubinat ist eine Lebensgemeinschaft, die nicht durch Gesetze geregelt ist. Wer Rechte und Pflichten zwischen den Lebenspartnern ordnen will, muss das mit dem Abschluss einzelner Verträge tun.

Eine umfassende Regelung, wie sie im Eherecht und im Recht der eingetragenen Partnerschaft vorgegeben ist, kann damit aber nicht erzielt werden.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie gerne detailliert, wie das Konkubinat bestmöglich geregelt wird.

Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Helfen statt Bevormunden - mit Vorsorgeaufträgen.

Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Helfen statt Bevormunden - mit Vorsorgeaufträgen.

Das Erwachsenenschutzrecht hat per 1. Januar 2013 das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Es regelt die Angelegenheiten Erwachsener, die nicht mehr in der Lage sind, das selbst zu tun.

Das Gesetz sieht eine Bandbreite von Massnahmen vor, die dem Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs folgen. Das können Beistandschaften sein, oder in besonderen Fällen auch fürsorgerische Unterbringungen. Darum kümmern sich spezialisierte Behörden, die auch für die Anordnung und Durchführung von Kindesschutzmassnahmen zuständig sind (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, KESB).

Das Erwachsenenschutzrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, mit einem Vorsorgeauftrag eine Ihnen vertraute Person zu bestimmen, die Ihre Angelegenheiten für den Fall des Verlustes der Handlungsfähigkeit besorgt. Mit Patientenverfügungen kann man zudem im Voraus Einfluss auf medizinische Massnahmen nehmen.

Ihre Fachanwaltschaft hilft Ihnen bei der Abfassung von Vorsorgeaufträgen oder Patientenverfügungen und vertritt Sie in Verfahren vor der Erwachsenenschutzbehörde.

Verwandtenunterstützung
Verwandtenunterstützung

Ansprüche abklären - bevor sie angemeldet werden.

Verwandtenunterstützung
Verwandtenunterstützung

Ansprüche abklären - bevor sie angemeldet werden.

Neben dem Unterhalt existiert als weitere finanzielle Unterstützungspflicht innerhalb der Familie die Verwandtenunterstützungspflicht. Sie kann nur zwischen Verwandten in gerader Linie zum Tragen kommen (z.B. der Kinder gegenüber ihren Eltern). Zu dieser Art von Unterstützung kann man lediglich dann verpflichtet werden, wenn man in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen lebt. Sie kommt deshalb seltener vor als die Unterhaltspflicht. Vor allem Sozialhilfebehörden versuchen jedoch, Verwandte von Bedürftigen in die Pflicht zu nehmen, um die staatliche Fürsorge zu entlasten.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten können Sie darüber aufklären, ob es sinnvoll ist, Anspruch auf Verwandtenunterstützung anzumelden, oder ob man Sie selber zu finanziellen Leistungen gegenüber Verwandten verpflichten kann.

Weitere Rechtsgebiete
Weitere Rechtsgebiete

Ehegatten aus dem Ausland - komplexe Rechtsfragen richtig steuern.

Weitere Rechtsgebiete
Weitere Rechtsgebiete

Ehegatten aus dem Ausland - komplexe Rechtsfragen richtig steuern.

Bei rund der Hälfte aller Ehen in der Schweiz ist einer oder sind beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige. Bei Trennung oder bei Scheidung ergeben sich komplexe Fragen zur Zuständigkeit der Gerichte sowie zum anwendbaren Recht. Ausserdem haben die familiären Verhältnisse Einfluss auf den Aufenthaltsstatus von ausländischen Ehegatten.

Die familiären Verhältnisse spielen ebenfalls bei Ansprüchen gegenüber Pensionskassen, der AHV/IV, der Arbeitslosenkasse und den Einrichtungen der Säule 3a/3b eine Rolle.

Oft wird vergessen, dass auch Steuerfragen von grosser Bedeutung sind. Trennung und Scheidung können auf die Steuern erhebliche Auswirkungen haben, die unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Ihre Fachanwaltschaft zeigt Ihnen auch in diesen Rechtsgebieten, worauf es ankommt.