Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesvorlage "Ehe für alle" per 1. Juli 2022 wurde die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner geöffnet. Zuvor regelte das Recht der eingetragenen Partnerschaft die Verhältnisse von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ähnlich wie das Eherecht. Allerdings bestanden auch Unterschiede.
Seit dem 1. Juli 2022 können keine eingetragenen Partnerschaften mehr neu geschlossen werden. Im damaligen Zeitpunkt bestehende eingetragene Partnerschaften konnten und können jedoch beibehalten werden. Eine Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann durch eine Umwandlungserklärung gegenüber dem zuständigen Zivilstandsamt erfolgen.
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