Wann, wo und wie kann ich die Scheidung einreichen?
- Bezirksgericht (AG, AI, FR, LU, SZ, TG, VS, ZH)
- Kreisgericht (SG)
- Kantonsgericht (AR, GL, OW, NW, ZG)
- Landgericht (UR)
- Regionalgericht (BE, GR)
- Richteramt (SO)
- Zivilgericht (BS)
- Zivilkreisgericht (BL)
In der Regel wird die Scheidung vom Einzelgericht, von der Einzelrichterin oder vom Einzelrichter, zum Teil vom Präsidium des Gerichts durchgeführt.
Viele Gerichte stellen auf ihrer Webseite Formulare für das Einreichen der Scheidung zum Herunterladen bereit. Auf diesen Formularen sind die Unterlagen aufgelistet, die man dem Gericht zusammen mit dem Formular zuschicken soll. Lässt man sich von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten, wird sie oder er sich um die korrekte Einreichung der Scheidung kümmern.
Zumeist verlangt das Gericht einen Vorschuss für die Gerichtskosten, über die am Schluss des Scheidungsverfahrens abgerechnet wird. Die Höhe dieses Vorschusses kann je nach Kanton und sogar je nach Gericht innerhalb eines Kantons sehr unterschiedlich ausfallen. Von der Zahlung des Vorschusses wird man dann befreit, wenn man die unentgeltliche Rechtspflege verlangt (und bekommt).
Nachdem die Scheidung eingereicht und der Kostenvorschuss bezahlt ist, werden die Eheleute vom Gericht bei der Scheidungsklage zur Einigungsverhandlung und beim gemeinsamen Scheidungsbegehren zur Anhörung vorgeladen. In beiden Fällen müssen die Eheleute persönlich und gemeinsam vor Gericht erscheinen. Häufig versucht das Gericht eine Einigung zwischen den Eheleuten in den Punkten herbeizuführen, über die sie sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht einigen konnten. Gelingt die vollständige Einigung, ist die Scheidung abgeschlossen. Gelingt sie nicht, beginnt das eigentliche (strittige) Gerichtsverfahren, das zu einem grossen Teil schriftlich durchgeführt wird.
(Lic. iur. Manuel Duss, Fachanwalt SAV Familienrecht, Zürich)